Haftungsausschluss der Hundeschule
Haftung des Eigentümers
Der Eigentümer eines Hundes, der in der Hundeschule trainiert, entbindet den Ausbilder von jeglicher eventuellen Haftung, unabhängig von dem rechtlichen Gesichtspunkt, aus dem diese entstehen könnte; dies gilt insbesondere für Haftungsansprüche aus der Tieraufseherhaftung.
Verantwortung des Teilnehmers
Jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für seinen Hund. Er haftet für alle Schäden oder Verletzungen, die während des gesamten Aufenthalts in der Hundeschule, beim Hundetraining (auch außerhalb des eingezäunten Geländes, nicht nur während des Kurses, sondern auch bei Begrüßung, Verabschiedung und in den Pausen) sowie auf dem Weg dorthin durch ihn oder seinen Hund entstehen.
Haftpflichtversicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, die zu Kursbeginn zusammen mit dem Impfausweis vorgelegt wird.
Haftung der Hundeschule
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter, seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, das Eingreifen der Ausbilder, den Freilauf der Hunde, Rangeleien zwischen eigenen oder fremden Hunden beim Freilauf, die Nutzung von Geräten oder infolge der Teilnahme am Unterricht entstehen. Alle Begleitpersonen sind vom Hundehalter über den Haftungsausschluss zu informieren.
Freilauf der Hunde
Wenn Hunde während eines Trainings auf dem Übungsgelände oder beim Training außerhalb abgeleint werden, um z.B. miteinander spielen zu können, handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an Hund oder Mensch.
Schwangere Frauen
Schwangere Frauen betreten das Übungsgelände oder nehmen an Trainings außerhalb des Hundeschulgeländes auf eigene Gefahr teil.
Kinder
- Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
- Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände während des Hundefreilaufs untersagt.
- Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils oder mit einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern gestattet.
- Das Betreten und Erklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.
- Begleitende Kinder und Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen.
Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme an Trainings-, Spazier- oder Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.